Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.
Geltungsbereich, Allgemeines
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der re'graph GmbH (nachfolgend "re'graph" oder "wir" oder "Auftragnehmer" genannt), auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.
1.2
Unsere AGB gelten auch, wenn der Besteller in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf andere Bedingungen verweist, es sei denn, wir hätten diesen schriftlich zugestimmt.
1.3
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch re'graph.


2.
Bestellung und Auftragsabwicklung
2.1
Die Bestellung des Auftraggebers soll in schriftlicher Form erfolgen.
2.2
Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend. Nebenabreden, die Zusicherung von Eigenschaften und Vertragsänderungen sind nicht vereinbart, bevor wir sie schriftlich bestätigt haben.
2.3
Der Auftraggeber hat uns sämtliche, zur sachgerechten Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Pläne zu überstellen.
2.4
Die Klärung anlagen- und gebäudetechnischer Sachverhalte obliegt dem Auftraggeber. Anlagen- und Gebäudeaufnahmen bzw. Überprüfungen, die im Auftragszusammenhang durch re'graph durchgeführt werden sollen, bedürfen einer besonderen, schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber und werden nach Aufwand abgerechnet.


3.
Versand, Haftung, Gefahrübergang
3.1
Der Versand von Brandschutzgrafiken erfolgt innerhalb Deutschlands (Festland) frei Versandadresse, inkl. Verpackung und Transportversicherung. Für alle weiteren Produkte erfolgt der Versand ab Werk, zzgl. Verpackung. Hierbei geht das Risiko von Verlust, Untergang oder Beschädigung der Ware mit deren Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Vereinbarung von Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist.
3.2
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen wir den Transporteur nach unserem Ermessen ohne Gewähr der schnellsten Transportmöglichkeit. Dies gilt auch für den Fall der Nacherfüllung. Bei Warenabholung durch den Auftraggeber erfolgt keine Kostenerstattung. Express-Lieferungen sowie andere besondere Versendungsformen stellen wir getrennt in Rechnung.


4.
Korrektur- und Rücksendungsfristen
4.1
Bei Grafik- und Sonderbauaufträgen ist die Vorablieferung eines Korrekturabzuges im Preis enthalten. Dessen Inhalte entsprechen den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Korrekturabzug ist vom Auftraggeber zu überprüfen und ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Behörde abzuändern bzw. zu vervollständigen und an den Auftragnehmer zurückzusenden. Änderungen bzw. Ergänzungen des Korrekturabzuges erfolgen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Richtigstellung und der ortsüblichen Darstellungsart.
4.2
Zweitkorrekturen werden nur nach Aufforderung gegen Berechnung ausgeführt, es sei denn, dass Fehler, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, mittels eines einzigen Korrekturganges in nicht genügender Weise berichtigt werden können.
4.3
Die Frist zur Rücksendung des Korrekturabzuges beträgt 8 Wochen. Danach wird der Auftrag in voller Höhe abgerechnet. Der Auftraggeber hat sodann das Recht, die Rücksendung der Korrektur bis zu 1 Jahr nach Auftragseingang ohne Kostenerhöhung zu verzögern.
4.4
Die Aufnahme zweckfremder oder nicht von der Feuerwehr bzw. Behörde geforderten Grafikdetails kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Für spezielle grafische Darstellungen, die einen besonderen Zeitaufwand erfordern, behält sich der Auftragnehmer vor, den zusätzlichen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen immer eine schriftliche Auftragsbestätigung.


5.
Liefertermine und -fristen
5.1
Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Hierbei handelt es sich um "voraussichtliche Liefertermine".Sie sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als bindend (Fixtermin) zugesagt wurden.
5.2
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder sonstiger vereinbarter Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu seinem Ablauf unser Werk verlassen hat oder - falls die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterblieben ist - die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug ist von uns infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Auch in diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche des Bestellers begrenzt für jede volle Woche des Verzuges auf einen Betrag von höchstens 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der infolge unseres Lieferverzuges nicht rechtzeitig oder nicht zweckdienlich genutzt werden kann. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen entgangenem Gewinn oder wegen Nutzungsausfalls an anderen Gegenständen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.


6.
Zahlung
6.1
Die Zahlung (Nettopreis in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
6.2
Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
6.3
Bei neuen Geschäftsverbindungen behalten wir uns vor, die Auftragssumme per Vorauskasse zu verlangen. Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme über 15.000,00 EUR behalten wir uns vor, ab Auftragsannahme eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 30 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen.


7.
Zahlungsverzug
7.1
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, oder wenn der Auftraggeber Unternehmer ist von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.2
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer nach Verzug erfolgten Mahnung keine Zahlung leistet.


8.
Gewährleistung
8.1
Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leisten wir Gewähr nur dafür, dass diese die in unseren einschlägigen Unterlagen angegebenen Eigenschaften aufweisen.
8.2
Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht maßgeblich. Änderungen aufgrund geänderter technischer Vorschriften sind zulässig.
8.3
Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel unserer Lieferungen oder Leistungen nach unserer Wahl Gewähr, zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Eine längere Gewährleistungsfrist besteht bei einzelnen Produkten nur dann, wenn diese schriftlich vereinbart ist.
8.5
Der Auftragnehmer haftet nicht für Veränderungen, die der Auftraggeber oder Dritte an unseren Lieferungen und Leistungen vorgenommen haben. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Folgeschäden, Verlust oder schuldhafte Beschädigung (z.B. durch unsachgemäße Handhabung, Installation, Montage, Prüfmaßnahmen, Reparaturversuche) durch den Auftraggeber oder seiner Beauftragten.
8.6
Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei Warenrücknahmen aus Kulanz behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor.
8.7
Es obliegt dem Auftraggeber, die Lieferung oder Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
8.8
Ist der Besteller Unternehmer, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn offensichtlich erkennbare Mängel oder Mengenabweichungen nicht innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang schriftlich bei uns angezeigt wurden; gleiches gilt für versteckte Mängel, die nicht innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns angezeigt wurden.
8.9
Die bloße Rücksendung der Ware gilt nicht als Mängelrüge. Ist der Auftraggeber Unternehmer, trifft ihn die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.10
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen re'graph, deren Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.11
Mängelrügen gleich welcher Art berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen oder zur Aufrechnung, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.


9.
Verwahrung
9.1
Die Vertragserzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
9.2
Bei Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


10.
Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt
10.1
Die vom Auftragnehmer zum Zwecke der Warenproduktion erzeugten Unterlagen und Daten bleiben im Besitz und Eigentum des Auftragnehmers. Sie werden von diesem unter Beachtung der Datenschutzgesetze archiviert.
10.2
re'graph ist nicht verpflichtet, beschreibbare/veränderbare Dateien der Grafiken zu liefern, die zur Herstellung des Endproduktes selbst erzeugt wurden.
10.3
Grafiken dürfen ohne Genehmigung durch re'graph weder kopiert noch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
10.4
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Nachlieferung der Grafiken in beliebiger Anzahl gegen Berechnung.
10.5
re'graph ist nicht verpflichtet, Vervielfältigungsrechte für beigestellte Planunterlagen zur Warenproduktion zu prüfen.
10.6
Die Vertragserzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen.
10.7
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Auftraggeber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht berechtigt. Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns in diesem Fall den Namen seines Abnehmers bekanntzugeben.


11.
Impressum
11.1
Wir behalten uns vor, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.


12.
Gerichtsstand, Anwendbares Recht
12.1
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz von re'graph zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht, insbesondere das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.
12.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung.


13.
Sonstige Vereinbarungen
13.1
Wir sind berechtigt, personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu speichern und innerhalb unseres Unternehmens zu verwenden. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, diese Informationen an Rechtsanwalt und Kreditversicherer weiterzugeben.
13.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige neue Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.