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Feuerwehr-Schlüsseldepots



Der Betreiber einer Brandmeldeanlage muss dem Einsatzpersonal der Feuerwehr bei Brandalarm rund um die Uhr den gewalt-freien Zutritt zu allen durch Brandmelder geschützten Räumen eines Objektes ermöglichen. Hierzu kann er entweder Personal mit Schlüsselgewalt vorhalten oder ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) zum Einsatz bringen.

In diesem Kapitel finden Sie alles, was erforderlich ist, um der Feuerwehr im Ernstfall den gewaltfreien Zugang in ein Gebäude zu ermöglichen.



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