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Schlüsseldepot (FSD)



Der Betreiber einer Brandmeldeanlage muss dem Einsatzpersonal der Feuerwehr bei Brandalarm rund um die Uhr den gewaltfreien Zutritt zu allen durch Brandmelder geschützten Räumen eines Objektes ermöglichen. Hierzu kann er entweder Personal mit Schlüsselgewalt vorhalten oder ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) zum Einsatz bringen.

Das FSD wird außerhalb des durch die Brandmeldeanlage geschützten Objektes, z.B. in der Außenfassade oder in einer freistehenden Säule montiert. Im FSD wird ein Objektschlüssel aufbewahrt, mit dem sich die Feuerwehr im Alarmfall den geforderten, gewaltlosen Zutritt zum jeweiligen Objekt verschaffen kann.

Für Einbruchdiebstahlversicherer stellt dies jedoch eine Gefahrenerhöhung dar. Deshalb ist durch das FSD unbedingt sicherzustellen, dass der Objektschlüssel der Feuerwehr nur bei Brandalarm zugänglich ist. Es dürfen nur Feuerwehr-Schlüsseldepots mit VdS-Anerkennung eingesetzt werden, da sonst möglicherweise der Versicherungsschutz erlischt.

Ein FSD besteht aus einem mechanisch stabilen Gehäuse aus rostfreiem Edelstahl, dessen Außentür bei Brandalarm elektromechanisch entriegelt wird. Hinter der Außentür befindet sich eine weitere, verschlossene Tür, die sogenannte Innentür. Hinter dieser Tür ist der Objektschlüssel in einer überwachten Schlüsselaufnahme deponiert. Die Innentür kann nur durch die für das Objekt zuständige Feuerwehr mit einem Schlüssel geöffnet werden. Die Außentür des FSD wird auf Durchbruch überwacht. Bei den Varianten mit Rundum-Sabotageschutz sind auch die Rückseite und die Flanken in diese Überwachungsmaßnahme integriert. Außerdem wird elektronisch überwacht, ob die Außentür geschlossen und der hinterlegte Objektschlüssel in der Aufnahme deponiert ist.